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Skill v1.0.1
Automated scan100/100klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/eu-mittel-vollzug-tracken
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PublishedJune 8, 2026 at 12:10 PM
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version: "1.0.1" name: eu-mittel-vollzug-tracken description: "Haushaltsrecht BHO Bund und Länder: EU-Mittel: Vollzug tracken im Haushaltsrecht (BHO/LHO): prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung dieses Spezialthemas. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
Eu Mittel Vollzug Tracken
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: BHO, LHO, KomHV-Doppik, GG Art. 109-115, VwVfG, BRH-Bemerkungen, EU-Haushaltsordnung 2018/1046; HGrG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Normenanker
Arbeitsfokus: Eu Mittel Vollzug Tracken. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
Art. 109 Abs. 3 GG— Haushaltsdisziplin.Art. 110 Abs. 1 GG— Haushaltsplan.Art. 112 GG— über-/außerplanmäßige Ausgaben.Art. 115 Abs. 2 GG— Kreditaufnahme.§ 7 Abs. 1 BHO— Wirtschaftlichkeit.§ 9 BHO— Beauftragter für den Haushalt.§ 13 BHO— Titelstruktur.§ 34 BHO— Bewirtschaftung.§ 70 BHO— Zahlungen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Prüfroutine
- Scope: Was genau soll entschieden, beantragt, abgewehrt oder dokumentiert werden? Welche Einheit ist betroffen und welches Recht gilt wirklich?
- Zuständigkeit: Behörde, Gericht, Register, Aufsicht, Verband, Unternehmen oder internationale Stelle sauber benennen; falsche Adressaten als Risiko ausweisen.
- Tatbestand: Die relevanten Merkmale einzeln mit Belegen füllen. Unklare Tatsachen als Rückfrage oder Beweispunkt markieren, nicht glattbügeln.
- Rechtsfolge: Anspruch, Ermessen, Verbot, Pflicht, Gebührenfolge, Nebenfolge, Haftung, Vollzug oder Rechtsschutz getrennt ausgeben.
- Taktik: Schnellster sinnvoller Weg, sauberster Weg und Eskalationsweg nebeneinander stellen; bei Laien zusätzlich eine kurze Erklärung in Alltagssprache.