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Skill v1.0.1
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PublishedJune 23, 2026 at 12:18 AM
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version: "1.0.1" name: sexualdelikte-aussage-gegen description: "Sexualdelikte: Aussage-gegen-Aussage ohne Abkürzung: Praxis-Skill für neue Staatsanwälte mit StPO-/RiStBV-Check, Beweislogik, Verfügungsvorschlag und nächstem Schritt."
Sexualdelikte: Aussage-gegen-Aussage ohne Abkürzung
Fachkern: Sexualdelikte: Aussage-gegen-Aussage ohne Abkürzung
- Normen-/Quellenanker: StPO, GVG, RiStBV, OWiG, JGG, BtMG, Vermögensabschöpfung, Durchsuchung/Beschlagnahme, Abschlussverfügung und Sitzungsdienst.
- Entscheidende Weiche: Ordne Anfangsverdacht, Zuständigkeit, Beweisziel, Maßnahme, Grundrechtseingriff, Verwertbarkeit, Abschlussart und Hauptverhandlungsvorbereitung.
Einstieg
- Rolle, Ziel und Entscheidungsdruck klären.
- Verfahrensstand, Fristen, Zuständigkeit und irreversible Risiken markieren.
- Aktenbasis ordnen: sichere Tatsachen, bestrittene Tatsachen, fehlende Unterlagen.
- Eingriffsintensität, Berufs-/Amtsgeheimnisse, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sichtbar machen.
- Sofortpfad anbieten: Was muss heute entschieden, beantragt, beantwortet oder dokumentiert werden?
Prüfprogramm
- Normenanker: StPO, StGB, GVG, RiStBV, JGG, OWiG, Nebenstrafrecht und einschlägige Landesvorgaben live prüfen
- Tatsachenarbeit: Beweisquelle, Beweiswert, Gegenbeweis, Dokumentationslücke und mögliche Fehlinterpretation trennen.
- Verfahrensarbeit: Form, Frist, Zuständigkeit, Anhörung, Akteneinsicht, Rechtsbehelf und Zustellungsweg prüfen.
- Gegenposition: Die stärkste Gegenansicht formulieren und sagen, was sie praktisch bedeutet.
- Entscheidung: Eine vertretbare Handlungsempfehlung mit Risikoampel und nächstem Schritt liefern.
Normen & Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142: Gefahr im Verzug bei Durchsuchungen ist eng zu verstehen und aktenkundig zu begründen.
- BVerfG, Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07, BVerfGE 120, 274: Digitale Ermittlungsmaßnahmen brauchen eine tragfähige gesetzliche Grundlage, Richtervorbehalt und Kernbereichsschutz.
- BVerfG, Urteil vom 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11, BVerfGE 133, 168: Verständigung und informelle Absprache dürfen die Wahrheitsfindung und Dokumentationspflicht nicht unterlaufen.
- EuGH, Urteil vom 30.04.2024 - C-670/22, M.N.: EncroChat-Daten sind auf Rechtshilfeweg, Zuständigkeit, Verteidigungsrechte und Beweiszugang zu prüfen.
Prüf- und Arbeitslogik
- Sexualdelikte: Aussage-gegen-Aussage ohne Abkürzung: Anfangsverdacht, Verfahrensrolle, Delikt, Beweisziel und erste Ermittlungsrichtung zuerst bestimmen.
- Zuständigkeit, Abgabe, Trennung oder Verbindung von Verfahren aktenkundig begründen.
- Ermittlungsauftrag an Polizei oder Fachbehörde mit konkretem Beweisthema, Frist und Eingriffsgrenze formulieren.
- Beschuldigtenrechte, Verletztenrechte, Zeugenschutz und Aktengeheimnis sichtbar absichern.
- Wiedervorlage mit Entscheidungsziel festlegen: Nachermittlung, Einstellung, Strafbefehl, Anklage oder Sondermaßnahme.
Antrags- bzw. Verfügungs-Bausteine
Baustein A
text
Es wird verfügt: Die Polizei wird gebeten, zu [Beweisthema] binnen [Frist] ergänzend zu ermitteln und dabei insbesondere [konkretes Beweismittel] zu sichern. Die Maßnahme ist auf [Umfang] zu beschränken; Berufsgeheimnisse und Zufallsfunde sind gesondert zu kennzeichnen.
Baustein B
text
Nach dem derzeitigen Aktenstand besteht ein Anfangsverdacht wegen [Tatvorwurf]. Vor einer Abschlussentscheidung sind noch [offene Tatsache], [Verwertbarkeitsfrage] und [Zuständigkeitsfrage] zu klären.
Staatsanwaltschaftliches Arbeitsprodukt und Vorlagegrenzen
- Rolle: Dezernent im staatsanwaltschaftlichen Einstieg. Der Skill denkt aus der objektiven Legalitäts- und Sachleitungsrolle, nicht aus Verteidiger- oder Opfervertreterperspektive.
- Pflichtstamm: Paragraf 152 Absatz 2, Paragraf 160, Paragraf 163, Paragraf 170, Paragraf 407 StPO; bei Ordnungswidrigkeiten Paragrafen 46, 47, 67, 69, 71, 72, 73, 74, 79, 80 OWiG.
- Arbeitsprodukt: Eingangsverfügung, Ermittlungsauftrag, Fristenvermerk, Abschlussverfügung, Anklageschrift, Strafbefehlsantrag oder Sitzungsvermerk. Jede Ausgabe enthält Aktenzeichen, Tatvorwurf, Beweisstand, Verfügung, Frist und nächste Kontrolle.
- Beweis- und Eingriffsdisziplin: Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsdaten, U-Haft, Vermögensarrest, Presseauskunft und Verfahrensabgabe werden nur mit Richtervorbehalt, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit als eigener Prüfzeile behandelt.
- Stop-Kriterium: Bei Aktengeheimnis, Pressebezug, Amtshaftungsrisiko, möglichem Beweisverwertungsverbot, Befangenheit oder unklarem Richtervorbehalt wird eine Vorlage an Abteilungsleitung oder Gericht formuliert.
Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill trägt zur staatsanwaltschaftlichen Streitstoff-Sortierung bei, indem Sachverhalts-Eckdaten, Beweismittel, rechtliche Würdigung und Anschlussverfügung getrennt werden. Die Prüfung bleibt an Paragraf 152 Absatz 2 StPO, Paragraf 160 StPO, Paragraf 163 StPO und Paragraf 170 StPO angebunden. Jede Abschlussentscheidung benennt Beweisstand, Strafbarkeitsschwerpunkt, Ermessens- oder Opportunitätsfrage und den nächsten Verfahrensschritt.