Skill v1.0.3
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version: "1.0.3" name: workflow-chronologie-und-belegmatrix description: "Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen im Insolvenzforderungsanmeldungspruefung: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
Chronologie und Belegmatrix
Arbeitsbereich
Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Chronologie und Belegmatrixund löse die dort angelegte Fachfrage; keine Flucht in allgemeines Routing, außer eine echte Frist oder Zuständigkeit ist unklar. - Normenradar: InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165.
- Verifizierte Anker: BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken.
- Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Chronologie und Belegmatrix im Plugin insolvenzforderungsanmeldungspruefung: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen..
Einstieg
Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
Forderungsanmeldungs-Chronologie
- Vor Verfahrenseröffnung:
- Forderungsbegründung (Vertrag, Lieferung, Leistung, Urteil) — Stichtag entscheidet für vorinsolvenzliche Anmeldung in StaRUG/Vergleich oder Insolvenzanmeldung.
- ggf. Sicherungsabreden (Eigentumsvorbehalt § 449 BGB, Sicherungsabtretung, Pfandrecht) — werden später § 47 InsO Aus-/§§ 49–51 InsO Absonderungsrechte.
- Verfahrenseröffnung (§ 27 InsO):
- Insolvenzbekanntmachung mit Anmeldefrist (regelmäßig 4–6 Wochen, im Eröffnungsbeschluss konkret bezeichnet).
- Verwalter wird namentlich benannt und ist Anmeldeadressat (§ 174 Abs. 1 InsO).
- Anmeldephase:
- Anmeldung § 174 InsO mit Grund, Betrag, ggf. Rang und Beleg.
- Bei nachträglicher Anmeldung § 177 InsO: nach Frist möglich, Sondertermin erforderlich.
- Prüfungstermin § 176 InsO:
- Verwalter erklärt zu jeder Forderung: anerkannt, bestritten (Grund/Rang) oder nicht angemeldet.
- Tabellenführung beim Insolvenzgericht.
- Bestreiten und Feststellungsklage § 180 InsO:
- Bestreitende Partei (Verwalter oder anderer Gläubiger) erklärt Bestreiten im Prüfungstermin.
- Anmelder erhebt Feststellungsklage § 180 InsO — bei vor Insolvenz bereits Titel: § 179 InsO Umkehr der Klagelast (Bestreitender klagt auf Negation).
- Frist § 189 Abs. 2 InsO: Feststellung der Forderung muss erfolgen, sonst keine Verteilung.
- Verteilung:
- Abschlagsverteilung § 187 InsO oder Schlussverteilung § 196 InsO an in Tabelle festgestellte Forderungen.
Belegmatrix-Spalten
| Datum | Ereignis | Norm | Beleg | Konsequenz | |
|---|---|---|---|---|---|
| TT.MM.JJJJ | Forderungsbegründung | Vertrag / Urteil | Rechnung, Lieferschein, Urteil | Status der Forderung | |
| TT.MM.JJJJ | Anmeldung | § 174 InsO | Anmeldeschreiben mit Belegen | Eintragung in Tabelle | |
| TT.MM.JJJJ | Prüfungstermin | § 176 InsO | Tabellenauszug | Anerkennung / Bestreiten | |
| TT.MM.JJJJ | Feststellung / Bestreiten | § 178 InsO | Tabellenfortschreibung | ggf. Feststellungsklage § 180 InsO |
Widersprüche markieren
- Doppelte Anmeldung gleicher Forderung (typisch bei Gesamtschuldnerschaft, Bürgschaft, Abtretung).
- Anmeldung mit unklarem Rang (einfache § 38 InsO vs. nachrangige § 39 InsO).
- Nicht angezeigte Sicherheit (Verwalter merkt Absonderung nicht).